Reklamationsbedingungen für lebende Tiere

Lebendankunft garantiert!

Trotz größter Sorgfalt kann leider nie ganz ausgeschlossen werden, dass beim Transport etwas schief geht. In diesem Fall wird unseren Kunden der entstandene Schaden selbstverständlich ersetzt.

 

Ein Teil der Tiere hat nicht überlebt?

Wir ersetzen dir den Kaufpreis der toten Tiere. Du bekommst eine Gutschrift in der Schadenshöhe.
In diesem Fall werden jedoch keine Transportkosten ersetzt.

Alle bestellten Tiere haben nicht überlebt?

Wir ersetzen dir den Kaufpreis der toten Tiere inklusive der Transportkosten. Du bekommst eine Gutschrift in der Schadenshöhe. Der Gutschriftsbetrag kann nur für den Warenwert eingelöst werden, nicht jedoch für die Transportkosten.
 

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Reklamationsabwicklung

Die Lebendankunftgarantie gilt ausdrücklich nur unter Einhaltung nachstehender Punkte:

1. Kontrolle der Lieferadresse in der Bestellbestätigungsmail:

Alpenriff übernimmt keine Haftung, sollte das Paket aufgrund fehlerhafter Lieferadresse nicht zugestellt werden können. Wird vor Versandtermin eine andere Lieferadresse gewünscht, ersuchen wir dringend um telefonische Kontaktaufnahme (+43 650 4100002), anderweitig eine Änderung nicht garantiert werden kann. Im Falle einer Änderung der Lieferadresse wird diese dem Kunden per mail bestätigt.

2. Lieferverzögerung durch den Zustelldienst:

Bei Lieferverzögerung durch den Zustelldienst muss eine Annahme der Lieferung gewährleistet sein. Eine Reklamation kann nur dann erklärt werden, wenn das Paket angenommen wurde. Entsprechend muss auch ein beschädigtes oder nasses Paket angenommen werden.
Die Telefonnummer des Kunden wird dem Zustelldienst immer mitgeteilt um bei eventuellen Zustellproblemen mit dem Empfänger eine alternative Zustellmöglichkeit zu vereinbaren. Die Kontaktaufnahme durch den Zusteller wird von Alpenriff nicht garantiert.

3. Frist zur Reklamation:

Die Reklamation muss binnen 4 Stunden nach Ankunft der Tiere erfolgen. Dazu steht auf der Website ein  Reklamationsformular bereit. (https://alpenriff.at/forms/1/reklamations-Formular)
Auch angeschlagene Tiere sollten nach Eingewöhnung in das AQ gesetzt werden, da sie sich vom Transport auch wieder erholen können. 


4. Nachweise:

Der Reklamation müssen aussagekräftige Fotos beigefügt werden. Bis zum Reklamationsabschluss müssen als Nachweis ebenfalls Skelette und Ablegersteine aufbewahrt werden.